Ein Kurzer Einblick in den Schutzbereich der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG:
Zum Einen die Freiheit, einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, diese zu äußern, und danach zu handeln, sprich zu PRAKTIZIEREN!
Zum Anderen die Freiheit, nicht zu glauben, einen Glauben nicht zu bekennen und nicht zwangsweise missioniert zu werden. Komischerweise versucht die Gesellschaft aber vehement vermeintlich "zu befreien" und ignoriert dabei die eigentliche Freiheit des Individuums, die seine Religion leben will.