Ab dem 1. April können Bürger ihre im Ausland erworbene Ausbildung auf Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen prüfen lassen. Ziel des „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ ist es, Fachkräfte mit Auslandsqualifikationen besser einzubinden und die Integration von im Land lebenden Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern.

Für das Gesundheitswesen bedeutet dies, dass die Erteilung einer Approbation nicht mehr an die Staatsangehörigkeit des Arztes gebunden ist.




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